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   VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18   

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VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18 (https://dejure.org/2019,187)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 (https://dejure.org/2019,187)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 12 B 70/18 (https://dejure.org/2019,187)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Seine Auswahlentscheidung ist fehlerhaft, weil sie auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 20).

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 -, juris, Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (zum möglichen Ausnahmefall einer nachträglichen Plausibilisierung von Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 41).

    Dabei steht es im Ermessen des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16, juris, Rn. 39).

    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 39; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 32).

    Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich auch aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16, juris, Rn. 40; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 21).

    Das kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16, juris, Rn. 40; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 32).

    Das kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16, juris, Rn. 40; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 37).

    Bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen findet - anders als dies etwa bei Beurteilungen im sogenannten Ankreuzverfahren (zu dessen Zulässigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris) der Fall ist - keine Würdigung anhand des Beurteilungsmaßstabes der Beurteilungsgrundsätze statt.

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 - juris, Rn. 26).

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 -, juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 -, juris, Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (zum möglichen Ausnahmefall einer nachträglichen Plausibilisierung von Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 41).

    Damit stellten die Anlassbeurteilungen schon keine ausreichende Vergleichsgrundlage für den Qualifikationsvergleich zwischen den Bewerbern dar (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - 2 MB 18/18

    (Keine) teilhaberechtliche Einladungspflicht für interne Stellenbewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Eine ausdrückliche Nennung des Beurteilungszeitraums ist solange unschädlich, wie dieser hinreichend sicher ermittelt werden kann (OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 2 MB 18/18 -, juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Dem entgegenstehende Indizien - etwa eine Bezugnahme auf diesem Zeitpunkt vorangehende Leistungen (so bei OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 2 MB 18/18 -, juris, Rn. 15 m. w. N.), vorangegangene Stellungnahmen (so bei OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Bs 36/14 -, juris, Rn. 15) oder ähnliches - enthält die Beurteilung nicht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 49/18 - juris, Rn. 26).

    Ausgeschlossen (zu einem solchen Fall vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris, Rn. 17 ff) ist dies jedoch nicht.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich auch aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16, juris, Rn. 40; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 39; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Sollte die Rüge des Antragstellers, dass die Gesamtnote "befriedigend" eine "Herabwürdigung" seiner Leistung darstelle bzw. "den Beigeschmack einer bewussten Herabwürdigung seiner Person" darstelle, darauf zielen, dass die Beurteilung nach seiner Auffassung aufgrund einer Voreingenommenheit des Schulleiters (vgl. zum Maßstab für die Bejahung einer Voreingenommenheit nur BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris, Rn. 16) auf sachfremden Erwägungen beruhte, dringt er mit dieser Rüge ebenfalls nicht durch.
  • OVG Hamburg, 02.06.2014 - 3 Bs 36/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Dem entgegenstehende Indizien - etwa eine Bezugnahme auf diesem Zeitpunkt vorangehende Leistungen (so bei OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 2 MB 18/18 -, juris, Rn. 15 m. w. N.), vorangegangene Stellungnahmen (so bei OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Bs 36/14 -, juris, Rn. 15) oder ähnliches - enthält die Beurteilung nicht.
  • VG Hannover, 21.12.2009 - 13 B 6174/09

    Beurteilung; Konkurrentenverfahren; unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18
    Weil das Begehren des Antragstellers auf die Freihaltung von zwei Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 14 SHBesO gerichtet ist, ist der sich so ergebende Betrag aber zu verdoppeln (OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2011 - 3 O 5/11 - VG Schleswig, Beschluss vom 23. November 2017 - 12 B 17/17 -, juris, Rn. 46; VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 13 B 6174/09 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 6 B 1135/17

    Eilantrag eines Beamten auf die Freihaltung mehrerer Beförderungsstellen i.R.d.

  • VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderung

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung - adäquate Kausalität;

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 6 B 749/10

    Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis eines Abstellens allein auf die Gesamturteile

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18

    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2011 - 6 B 600/11

    Fehlerhaftigkeit eines Auswahlverfahrens bei unterlassener schriftlicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2000 - 3 L 221/98
  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2017 - 1 WB 41.16 - Juris Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (VG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 - Juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20

    Stellenbesetzung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20

    Stellenbesetzung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 15.03.2021 - 12 B 94/20

    Beförderung

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
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